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   BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68   

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BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68 (https://dejure.org/1968,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1968 - IV B 97.68 (https://dejure.org/1968,2012)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1968 - IV B 97.68 (https://dejure.org/1968,2012)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.1967 - IV C 87.65

    Entwicklung von Bebauungsplänen entgegenstehendem Gewohnheitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68
    Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das Berufungsgericht nicht vom Urteil des beschließenden Senatsvom 10. März 1967 - BVerwG IV C 87.65 - (BVerwGE 26, 282) ab.

    Einen solchen Anspruch hat das Berufungsgericht aber auch für den Fall verneint, daß man die weitere Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 StBO "im Bauquartier in Zweifel ziehen wollte", und zwar - wie der Hinweis des Berufungsgerichts auf die Entscheidung des Senats in BVerwGE 26, 282 zeigt - offenbar aus den in jener Entscheidung entwickelten Erwägungen; in einem solchen Fall wäre nach Auffassung des Berufungsgerichts an die Stelle der weggefallenen Vorschrift keinesfalls "die Vorschrift getreten, daß die südlich der Vorderseite der Wohnhäuser bis zur vorderen Baugrenze sich erstreckenden Grundstückszonen nicht mehr bebaut werden dürften".

  • BVerwG, 22.10.1953 - I B 82.53
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68
    Abgesehen davon, daß aus den erwähnten Rechtsverletzungen, selbst wenn sie vorliegen würden, noch nicht die grundsätzliche Bedeutung der Sache folgen würde und die Beschwerdeschrift eine solche über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung entgegen § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht dargelegt hat, ist zu dem Vorbringen der Kläger folgendes zu bemerken: Wegen der angeblichen Verletzung der Münchener Staffelbauordnung durch das Berufungsgericht könnte die Revision schon deswegen nicht zugelassen werden, weil es sich bei der Staffelbauordnung um Ortsrecht handelt, mit der Revision jedoch gemäß § 137 Abs. 1 VwGO nur die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden könnte; eine Zulassung der Revision aus diesem Grunde wäre daher zwecklos (vgl. BVerwGE 1, 19).
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68
    Auf einen etwa vorliegenden Verstoß gegen § 31 BBauG könnten sich die Kläger angesichts der irrevisiblen und damit das Revisionsgericht bindenden Auslegung der ortsrechtlichen Vorschriften durch das Berufungsgericht nicht berufen; der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß der Begriff des nachbarlichen Interesses in § 31 Abs. 2 BBauG seinem Inhalt nach nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen (vgl.Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - in DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571 undUrteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 -); das ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 77.65

    Nachbarklage gegen eine Genehmigung zur Errichtung eines Vierfamilienhauses -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1968 - IV B 97.68
    Auf einen etwa vorliegenden Verstoß gegen § 31 BBauG könnten sich die Kläger angesichts der irrevisiblen und damit das Revisionsgericht bindenden Auslegung der ortsrechtlichen Vorschriften durch das Berufungsgericht nicht berufen; der beschließende Senat hat wiederholt entschieden, daß der Begriff des nachbarlichen Interesses in § 31 Abs. 2 BBauG seinem Inhalt nach nur dann vom Revisionsgericht überprüft werden kann, wenn ihm bundesrechtliche Vorschriften zugrunde liegen (vgl.Urteil vom 4. Februar 1966 - BVerwG IV C 77.65 - in DVBl. 1966, 272 = DÖV 1966, 571 undUrteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 10.66 -); das ist hier nicht der Fall.
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